Neu: Geräteinspektion und -überprüfung

Überprüfung von Geldspielgeräten

Gemäß der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) ist der Aufstellzeitraum eines Geldspielgerätes auf zwei Jahre begrenzt. Durch eine Konformitätsprüfung kann die Aufstellzeit jeweils um weitere 24 Monate verlängert werden.

Als vereidigter Sachverständiger überprüfe ich Ihre Geldspielgeräte gemäß § 7 der Spielverordnung und stelle die Prüfbescheinigung aus.

Ich prüfe Ihre Geldspielgeräte am Aufstellungsort oder in Ihrer Werkstatt.

Aus langjähriger Erfahrung in der Branche biete ich Termine nach Vereinbarung an, damit Ihr Geschäftsbetrieb nicht gestört wírd und ausreichend Diskretion besteht.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein Geldspielgerät zur Überprüfung anmelden, so kontaktieren Sie mich.

Kontakt

Sie erreichen mich

telefonisch unter 02572 93270
oder mobil unter 0172 5301999

oder per E-Mail j.hillenkoetter(at)ave-sicherheitstechnik.de

Aktuelles aus den Medien

Fernseh-Beitrag "Glücksspielgerätekontrolle" vom 09.10.2008
(Kreiszeit Steinfurt, wm.tv)

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